Schulordnung

Realschule Himmelsthür

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Schulordnung

 

Unsere Schule ist eine Erziehungs- und Bildungseinrichtung. Sie kann ihren Auftrag nur erfüllen, wenn Schülerinnen/ Schüler, Eltern, Lehrerinnen/Lehrer und Verwaltung partnerschaftlich zusammenarbeiten. Das Zusammenleben in einer großen Gemeinschaft erfordert von jeder/jedem gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein. Jede/jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der Schule mitverantwortlich.

Es ist selbstverständlich, dass wir sorgfältig mit eigenen und fremden Sachen umgehen!

 

Vor Schulbeginn

 

     1.    Auf dem Schulweg - an den Bushaltestellen und in öffentlichen Verkehrsmitteln - verhalten sich die Schülerinnen / Schüler vernünftig und verkehrsgerecht, um sich und andere nicht zu gefährden.

 

     2.    Fahrräder können auf dem Schulhof in den dafür vorgesehenen Fahrradständern

abgestellt werden. Sie sollten angekettet und alle Wertgegenstände mit in den Klassenraum genommen werden.

 

     3.    Vor Schulbeginn können sich die Schülerinnen/Schüler in der Eingangshalle und im Pausengang (Hofseite) aufhalten. Ab 7.40 Uhr dürfen sie zu ihren Klassenräumen gehen.

 

Im Klassenraum

 

     1.    Vor Unterrichtsbeginn und nach der Pause geht jede Schülerin/jeder Schüler in ihren/seinen Klassenraum und verhält sich ruhig. Die Klassentüren sind geschlossen zu halten, damit andere Klassen nicht gestört  werden. Wenn nach fünf Minuten keine Lehrerin/kein Lehrer erschienen ist, meldet eine Klassenvertreterin/ein Klassenvertreter dieses im Sekretariat.

 

     2.    Jede Schülerin/jeder Schüler ist für die Sauberkeit des benutzten Raumes - insbesondere seines Arbeitsplatzes - verantwortlich. Abfälle werden sortiert: Öko-Abfälle - grüner Eimer; Recycling-Abfälle - gelber Eimer; Papier - Papiercontainer auf dem Schulhof; Restmüll gehört in den dafür aufgestellten Behälter.

 

     3.    Beschädigungen von Schuleigentum müssen umgehend gemeldet werden. Bei absichtlicher und grobfahrlässiger Beschädigung des Schuleigentums sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten haft- und ersatzpflichtig.

 

     4.    Das Spielen mit Bällen im Klassenraum oder auf den Fluren ist grundsätzlich verboten, dafür ist der Schulhof da! Die Flure sind kein Aufenthaltsraum, auch nicht in den kleinen Pausen!

 

     5.    Im Unterricht ist es nicht erlaubt Mützen zu tragen, zu essen oder Kaugummi zu kauen. Toiletten sollen während der Unterrichtsstunden nur in absoluten Ausnahmefällen aufgesucht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Kleidung Ihrer Kinder so ausgewählt wird, dass sie dem Schulbesuch entspricht.

 

     6.    Das Trinken im Unterricht wird grundsätzlich in den allgemeinen Unterrichtsräumen gestattet, wenn die Getränke der Durstlöschung dienen (koffein- und kristallzuckerfrei) und in wieder verschließbaren Behältnissen abgefüllt sind. Das Trinken in den Fachräumen ist nicht erlaubt.

 

     7.    Elektronische Geräte

Alle Arten elektronischer Geräte wie z. B. Handys und MP3-Player dürfen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Im Unterricht müssen sie ausgeschaltet sein!

Sollten Unterrichtsstörungen durch sie auftreten, werden die Geräte von der Lehrkraft eingezogen.

 

In den Pausen

 

     1.    Zu Beginn der großen Pause geht jede Schülerin/jeder Schüler direkt auf den Schulhof, Pausengang oder Eingangshalle, auch aus den Fachräumen. Pausenfrühstück und Schulsachen werden deshalb zu den betreffenden Fachräumen mitgenommen.

 

     2.    Den Anordnungen der Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer ist ohne Diskussion

sofort Folge zu leisten.

 

     3.    In den Freistunden halten sich die Schülerinnen/Schüler nicht in dem Klassenraum, sondern in der Eingangshalle oder auf dem Schulgelände auf. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit - auch in den Pausen und Freistunden - ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Aufsicht führenden Lehrerinnen/Lehrer oder der Schulleitung aus versicherungsrechtlichen Gründen streng untersagt.

 

     4.    Spiele, durch die andere gefährdet werden können, sind verboten. Dazu gehören z.B. das Werfen mit Schneebällen und Hartgummibällen, das Schießen mit Krampen u.ä..

 

Sonstiges

 

1.  Die Realschule Himmelsthür ist eine Schule im Sek.-I-Bereich. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt das Jugendschutzgesetz, was u. a. ausdrücklich das Rauchen in diesem Alter verbietet.

 

2.   An der Realschule Himmelsthür gilt daher ein absolutes Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Alle Lehrkräfte sind vom Gesetz her verpflichtet, darauf zu achten, dass dieses Verbot auch eingehalten wird. Alkohol und Drogen aller Art ebenso.

Bei Zuwiderhandlung wird die Schülerin, der Schüler am betreffenden Tag vom Unterricht in der eigenen Klasse ausgeschlossen. Gleichzeitig erfolgt eine Mitteilung an die Eltern mit dem Hinweis, dass ein erneutes Fehlverhalten eine Klassenkonferenz zur Folge hat.  

 

3.   Wer Gewalt in irgendeiner Form gegen Mitschülerinnen/Mitschüler anwendet, muss sich vor einer Klassenkonferenz verantworten.

 

 

Realschule Himmelsthür

Jahnstr. 25

31137 Hildesheim
Telefon: 05121/3018300

E-Mail: rs-himmelsthuer@

schulen-hildesheim.de

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